Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 GELTUNGSBEREICH
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche – auch künftige – geschäftliche Beziehungen, insbesondere Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonische und mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile berührt die Gesamtgültigkeit des Vertrages nicht.

§ 2 ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Die in Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Drucksachen oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, wie Beschreibungen, Abbildungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben der Herstellerfirma wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
Telefonisch erteilte Aufträge sind für den Käufer verbindlich. Für uns werden sie mit der schriftlichen oder fernschriftlichen Auftragsbestätigung oder ähnliche Absprachen verbindlich. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Bitte beachten Sie insbesondere $ 8 zu den Sonderregelungen Smart Home.

§ 3 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Unsere Preise verstehen sich ab Lager. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen sind spätestens innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu leisten. Bei Nichteinhaltung des 14-tägigen Zahlungsziels berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Nach erfolgloser Mahnung, können wir vom Vertrag zurück-treten, Klage auf Zahlung aller Rückstände oder Herausgabe der Sachen verlangen. Die gleichen Rechte haben wir auch dann, wenn der Käufer seine Zahlungen eingestellt und/oder über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird. In diesem Falle sind wir auch berechtigt noch ausstehende Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Käufer steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die von uns unbestritten anerkannt oder rechtskräftig sind.

§ 4 LIEFERUNG, LIEFERTERMINE UND -FRISTEN
Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mängelfreiheit zu überprüfen. Liefertermine oder -fristen sind grundsätzlich unverbindlich. Verbindliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte sich die Auslieferung der Ware verzögern, so kann uns der Besteller eine Nachfrist von 1 Monat setzen. Für die Einhaltung der Nachfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten und berechtigen uns, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung eines Leistungstermins bzw. einer Leistungsfrist sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Software und/oder Betriebssysteme gehören, wenn nicht anders vereinbart, nicht zum Lieferumfang.

§ 5 ZUGANG UND GEFAHRENÜBERGANG
Der Käufer hat mit Zugang der Rechnung innerhalb von 14 Kalendertagen einen eventuellen Nichterhalt der in der Rechnung aufgeführten Ware schriftlich mitzuteilen, ansonsten trägt der Käufer die Nachweislast für den Nichtzugang der bestellten und in Rechnung gestellten Ware.
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

§ 6 GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELRÜGEN
Dem Käufer ist bekannt, daß sich die bestellte Ware in gebrauchtem Zustand befindet. Der Verkäufer verkauft die o.a. Systeme in ein-wandfrei funktionsfähigem Zustand, jedoch unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf einer zumindest grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns. Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens 7 Werktage nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, bei uns schriftlich und spezifiziert begründet eingehen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Wenn ein rechtzeitig gerügter Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl auch berechtigt, den mangelhaften Gegenstand nachzubessern oder Ersatz zu liefern; der Käufer kann in diesem Fall erst nach Fehl-schlagen der Nachbesserung oder Nachlieferung die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (Wandlung oder Minderung) geltend machen. Die Nachbesserung kann nach unserer Wahl auch in einem Servicezentrum vorgenommen werden. Die dabei anfallenden Transportkosten werden bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch nach Bekanntgabe und der Vorlage entsprechender Nachweise von uns erstattet. Darüber hinaus bestehen grundsätzlich keine weiteren Ansprüche gegen uns, insbesondere keine Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, soweit nicht nach-stehend etwas anderes vereinbart wird. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des § 459 BGB sind als Zusicherung ausdrücklich zu kennzeichnen. Fehlt der Ware jedoch eine zugesicherte Eigenschaft, so leisten wir Schadenersatz. Unsachgemäße Benutzung und Lagerung von Geräten, sowie Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten haben zur Folge, daß der Anspruch erlöscht.
Die Installation der von uns gelieferten Systeme hat, wenn nicht anders vereinbart, durch Techniker des Herstellers zu erfolgen, ebenso wie die Funktionsfähigkeitsanalyse, die spätestens 7 Tage nach Eingang der Lieferung erfolgt sein muß.
Etwaige Schadensersatzansprüche des Käufers oder Dritter aus diesem Vertrag sind ausgeschlossen.

§ 7 EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehen-der Waren, gilt in unserem Auftrage erteilt, ohne daß für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Käufer mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen seine Eigentums- bzw. Mit-Eigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit der kaufmännischen Sorgfalt unentgeltlich für uns.

§ 8 SONDERREGELUNGEN SMART HOME
Wir übernehmen die Realisierung von Smart Home Projekten aller Art – von der Beratung und Planung über die Realisierung bis hin zur Nachbetreuung und sorgen so für zufriedene Kunden. Sonderplanungen werden von ebenso übernommen.
Jegliche Planungen werden von uns mit 300 Euro zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Diese Gebühr rechnen wir Ihnen bei Angebotsannahme an.

§ 9 SCHLUSSBESTIMMUNG
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Potsdam, es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

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